Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit dem 22.November 2021 entfällt die Testpflicht für geimpfte Besucher*innen, deren letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Die Testpflicht entfällt ebenfalls für genesene Besucher*innen, falls der Genesenennachweis nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Falls doch, ist der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfdosis erforderlich, damit die Testpflicht entfällt.
Die Testungen im Eingangsbereich finden mindestens werktäglich statt.
Die Testzeiträume der Besucher*innen sind montags, freitags und samstags von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr, sowie dienstags, mittwochs und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Falls Besucher*innen erst nach 17.00 Uhr die Möglichkeit haben an der Einrichtung zu sein um sich testen zu lassen, muss im Vorhinein ein Termin mit der Einrichtungsleitung, Frau Hermann, ausgemacht werden.
Ansonsten greifen die bekannten Maßnahmen:
1. Ausfüllen eines Kurzscreenings, sowie Temperaturabnahme.
2. Halten Sie bitte im Testbereich und vor der Einrichtung einen Mindestabstand von 1,5m zu anderen Besucherinnen und Besuchern.
3. Warten Sie bitte vor der Einrichtung auf ihr Testergebnis.
4. Bitte achten Sie beim Betreten und Verlassen der Einrichtung auf eine ausreichende Handdesinfektion.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
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