Allgemeinverordnung des MAGS, (CoronaAVPflege und Besuche), vom 11.12.2020

15.12.2020

Liebe Angehörige, liebe Besucher,

ab Mittwoch, dem 16.12.2020 dürfen Sie unsere Einrichtung laut Verordnung nur noch mit einer zugelassenen FFP2 Maske betreten. Diese ist während der gesamten Aufenthaltsdauer auch ordnungsgemäß zu tragen.

Das Kurzscreening am Einlass bleibt bestehen. Weisen Sie Symptome auf, ist der Einlass verständlicher Weise nicht gestattet. Das Angebot der Durchführung eines Schnelltests besteht weiterhin.
Vom 24.12.-27.12.2020 sind wir verpflichtet, jede/n Besucher/in zu testen. Damit dies händelbar ist, müssen Sie sich leider vorab unter der Nummer 02304-899 738 zu den Ihnen per Anschreiben aufgeführten Zeiten anmelden.

Ich bitte um Ihr Verständnis und wünsche Ihnen im Namen der BewohnerInnen und MitarbeiterInnen eine schöne und gesunde Weihnachtszeit und für 2021 alles Gute!
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Hermann
(Leiterin der Einrichtung)

Weitere Nachrichten

Meldung vom 29.01.2025
Januar 03.01.2025 Katholischer Gottesdienst 15:30 Uhr 07.01.2025 Neujahrsempfang 15:00 Uhr 13.01.2025 Evangelischer Gottesdienst 15:30 Uhr Februar 07.02.2025 Katholischer Gottesdienst 15:30 Uhr 17.02.2025 Evangelischer Gottesdienst 15:30 Uhr März 03.03.2025 Rosenmontag 14:00 Uhr 07.03.2025 Katholischer Gottesdienst 15:30 Uhr 10.03.2025 Evangelischer Gottesdienst 15:30 Uhrweiterlesen