Liebe Angehörige, liebe Besucher,
ab Mittwoch, dem 16.12.2020 dürfen Sie unsere Einrichtung laut Verordnung nur noch mit einer zugelassenen FFP2 Maske betreten. Diese ist während der gesamten Aufenthaltsdauer auch ordnungsgemäß zu tragen.
Das Kurzscreening am Einlass bleibt bestehen. Weisen Sie Symptome auf, ist der Einlass verständlicher Weise nicht gestattet. Das Angebot der Durchführung eines Schnelltests besteht weiterhin.
Vom 24.12.-27.12.2020 sind wir verpflichtet, jede/n Besucher/in zu testen. Damit dies händelbar ist, müssen Sie sich leider vorab unter der Nummer 02304-899 738 zu den Ihnen per Anschreiben aufgeführten Zeiten anmelden.
Ich bitte um Ihr Verständnis und wünsche Ihnen im Namen der BewohnerInnen und MitarbeiterInnen eine schöne und gesunde Weihnachtszeit und für 2021 alles Gute!
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Hermann
(Leiterin der Einrichtung)