Liebe Besucherinnen und Besucher,
Im Bezug auf die jüngsten Entwicklungen der Coronapandemie gibt es einige wichtige Neuigkeiten, welche die Besuche der Einrichtung betreffen.
Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorliegt. Ab dem 13.11.2021 werden wieder kostenlose Tests in den bekannten Testzentren durchgeführt. Da uns noch kein Testpersonal zur Verfügung steht, bitten wir darum möglichst einen gültigen Test mitzubringen. Ansonsten bieten wir zu den bekannten Zeiten Tests an.
Bis einschließlich 21.11.2021 entfällt für geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher die Testpflicht.
Ab dem 22.11.2021 entfällt die o.a. Testpflicht für geimpfte Besucherinnen und Besucher, deren letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Diese muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Die Testpflicht entfällt ebenfalls für genesene Besucherinnen und Besucher, falls der Genesenennachweis nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Falls doch, ist der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfdosis erforderlich, damit die Testpflicht entfällt.
Wir danken für ihr Verständnis und ihre Kooperation.