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Leistungen und Preise
Pflegekosten sind ein sehr komplexes und individuelles Thema. Um Ihnen einen ersten Überblick darüber zu verschaffen, wie sich die Unterbringung eines Angehörigen in unserem Seniorenzentrum finanziell auswirken würde, stellen wir diesen Pflegekostenrechner zur Verfügung.
Die Kosten für eine Unterkunft in einer Senioreneinrichtung sind nicht unerheblich und setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Neben den Pflegekosten und der Altenpflegeausbildungsumlage fallen auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen an, die teils beträchtlich sein können. Weitere Kosten können durch angesparte Entlastungsleistungen der Pflegekasse abgedeckt werden. Unser Pflegekostenrechner zeigt Ihnen, was eine Betreuung in unserem Haus kosten würde. Für eine individuellere und detailliertere Beratung zu Ihrem persönlichen Finanzierungsmodell stehen wir Ihnen gerne vor Ort zur Verfügung.
Pflegekostenrechner
Kosten in € | pro Tag | Zeitraum * |
---|---|---|
75,57 | 2298,84 | |
4,96 | 150,88 | |
23,76 | 722,78 | |
18,30 | 556,69 | |
9,59 | 291,73 | |
-805,00 | ||
3215,92 |
Hinweise zum Pflegekostenrechner
* Die stationäre Pflege geht von einem Monat mit durchschnittlich 30,42 Kalendertagen (365 Tage / 12 Monate = 30,42 Tage / Monat) aus. Einzugs- sowie Auszugsmonat werden taggenau berechnet. Bei der Kurzzeitpflege werden die tatsächlichen Anwesenheitstage berechnet. Der maximale Anspruch für die Kurzzeitpflege beträgt jährlich acht Wochen bzw. 56 Tage. Bei einem bereits bescheinigten Pflegegrad von mehr als sechs Monaten gewährt die Pflegekasse die sogenannte Verhinderungspflege. Diese kann durch eine Umwidmung die Kurzzeitpflege auf weitere acht Wochen bzw. 56 Tage erweitern.
** Zur Finanzierung der Pflegeausbildung wird seit 2020 eine Ausbildungsumlage nach §28 Abs.2 Pflegeberufsgesetz (PflBG) erhoben.
*** Die Investitionskosten tragen bei der Kurzzeitpflege in Nordrhein-Westfalen die Sozialämter, sollte die zu pflegende Person einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 besitzen und ihren Wohnsitz in NRW besitzen.
**** Im Bereich der stationären Pflege zahlt die Pflegekasse eine pflegegradabhängige Leistungspauschale nach § 43 Abs. 2/3 SGB XI, mit welcher die Pflegekasse anteilig die Pflegekosten übernimmt: PG1 131 € / PG2 805 € / PG3 1.319 € / PG4 1.855 € / PG5 2.096 €
Bei der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse für Personen mit einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 einen Gesamtbetrag von bis zu 1.854,- € jährlich. Bei einem bereits bescheinigten Pflegegrad von mehr als sechs Monaten gewährt die Pflegekasse die sogenannte Verhinderungspflege. Diese kann durch eine Umwidmung die Kurzzeitpflege auf ein weiteres Budget von bis zu 1.685,- € jährlich erweitern.
***** Das zu entrichtende Entgelt ist als Zwischensumme zu verstehen. Die zuständige Pflegekasse zahlt im Bereich der stationären Pflege noch einen weiteren individuellen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Dieser bezieht sich auf den Pflegesatz und die Ausbildungsumlage und liegt in Abhängigkeit von der persönlichen stationären Aufenthaltsdauer zwischen 15%-75%. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrer zuständigen Pflegekasse.
Sollten Sie das errechnete zu entrichtende Entgelt nicht aus z.B. Rente, Pension, Vermögen, etc. aufbringen können, besteht die Möglichkeit Sozialhilfe und/oder Pflegewohngeld bei den zuständigen Behörden zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass es beim Berechnen der Heimkosten zu Rundungsdifferenzen kommt.